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WELS-LAND - Durch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welche großen Schaden verursachen. Bei trockenem Frühjahrswetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenreste eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land hat daher mit sofortiger Wirkung die Waldbrandschutz-Verordnung 2019 erlassen.
Brief und Verordnung