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Bezirke

Verordnung zum Schutz von Waldbränden

OBR Johann Gasperlmair zur Übersicht

WELS-LAND - Durch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welchen großen Schaden verursachen. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land eine Verordnung erlassen.

WELS-LAND - Durch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welchen großen Schaden verursachen. Bei trockenem Frühjahrswetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenreste eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Besonders gefährdet sind dabei naturgemäß Wälder, welche gerne als Ausflugsziele aufgesucht werden. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land mit Verordnung vom 07. Juni 2018, BHWLForst-2018-332533/5-SK, in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Wels-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen ein Rauchverbot und ein Verbot jeglichen Feuerentzündens erlassen:  » Waldbrandschutz-Verordnung 2018
 
» Begleitschreiben